AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER Bonnevit Feinbäckerei GmbH

1.
Sämtliche Rechtsverhältnisse (Leistungen sowie Lieferungen) der Bonnevit Feinbäckerei GmbH unterliegen ausschließlich den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Einbeziehung der auf der Website veröffentlichen Datenschutzerklärung, dies auch bei anderslautenden AGB des Vertragspartners (Vorrang der gegenständlichen AGB). Abweichende AGB gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden; allfällige Nebenabreden bestehen nicht. Gültigkeit hat ausschließlich die jeweils letzte Version der AGB und ersetzt vollinhaltlich alle vorherigen.

2.
Der Auftraggeber erklärt, dass er vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte diese ABG zur Kenntnis zu nehmen und mit dem Inhalt einverstanden ist.

3.
Sämtliche Vertragsabschlüsse über Leistungen sowie Lieferungen werden zwischen den Vertragsparteien erst ab Bestätigung durch die Bonnevit Feinbäckerei GmbH für diese verbindlich. Angebote durch die Bonnevit Feinbäckerei GmbH erfolgen freibleibend. Sämtliche Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Vertragspartner im Eigentum der Bonnevit Feinbäckerei GmbH. Beanstandungen der Lieferscheine bzw. Mängel der Waren müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt, schriftlich erfolgen. Bei fristgerechter und begründeter Mängelrüge wird die mangelhafte Ware zurückgenommen und ersetzt oder falls dies nicht möglich ist, der Vertrag rückabgewickelt. Andere Ansprüche wegen Mängel der Sache stehen dem Vertragspartner nicht zu.

4.
Annahmeverzug, Konkurs oder Konkursabweisung mangels Vermögen berechtigen die Bonnevit Feinbäckerei GmbH zum Rücktritt vom Vertrag. Für den Fall des Rücktrittes besteht bei Verschulden des Vertragspartners für die Bonnevit Feinbäckerei GmbH die Wahl, einen pauschalen Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug ist die Bonnevit Feinbäckerei GmbH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern.

5.
Die zum Inhalt der Bestellung gewordenen Spezifikationen, Beschreibungen, Abbildungen usw. können geringfügig abgeändert werden. Der Vertragspartner akzeptiert ausdrücklich allfällige geringfügige, die Produktqualität nicht beeinträchtigende Abweichungen. Die Bonnevit Feinbäckerei GmbH haftet nicht für eine allfällige Verfügbarkeit der angebotenen Produkte; das Produktangebot kann seitens der Bonnevit Feinbäckerei GmbH jederzeit geändert oder eingeschränkt werden.

6.
Sämtliche Produktpreise gelten, sofern nicht anders vereinbart, frachtfrei Bestimmungsort (siehe Punkt 8), exklusive Umsatzsteuer und, sofern keine andere Währungsangabe vereinbart ist, in EURO. Für Bestellungen außerhalb des EU-Raumes: am Zielort fällig werdende Zölle, Abgaben oder Steuern sind vom Vertragspartner zu tragen.

7.
Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen bestehen. Ab Verfallstag werden bankmäßige Verzugszinsen berechnet.

8.
Lieferungen jeder Art erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Bonnevit Feinbäckerei GmbH die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob diese bei der Bonnevit Feinbäckerei GmbH selbst oder dem Unterlieferant eintreten.

Die Lieferung erfolgt über einen durch die Bonnevit Feinbäckerei GmbH vorgegebenen Logistikpartner. Sämtliche Angaben zu Versand oder Zustellung der Produkte, sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen oder garantierten Versand- oder Liefertermine dar. Die Bonnevit Feinbäckerei GmbH übernimmt daher keine Haftung für Lieferzeiten.

Transportschäden sind umgehend, spätestens innerhalb einer Woche ab Zustellung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Ersatzlieferung aus Versicherungsgründen ausgeschlossen.

Zustellung in Österreich für Gastrokunden Direktlieferung:

  • Frachtfrei ab einer Mindestbestellmenge von netto € 269,00
  • Bestellungen unter netto € 269,00 können nicht bearbeitet werden.

Zustellung in Deutschland für Gastrokunden Direktlieferung:

  • Frachtfrei ab einer Mindestbestellmenge von netto € 1000,00
  • Bei einer Bestellung von € 800,00 bis netto € 999,00 werden € 68,00 Frachtkosten verrechnet.
  • Bestellungen unter netto € 800,00,00 können nicht bearbeitet werden.

Abweichende Lieferbedingungen (Lieferort/Land/Liefermengen etc.) zur frachtfreien Lieferung werden auf Anfrage angeboten.

9.
Zahlungen sind ausschließlich an die Bonnevit Feinbäckerei GmbH oder deren Inkasso-Bevollmächtigten zu leisten.

10.
Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz der Bonnevit Feinbäckerei GmbH. Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechtes. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht für 6235 Reith im Alpbachtal als vereinbart. Gerichtsstand ist ausschließlich Österreich.

11.
Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache errichtet. Bei Unklarheiten geht die deutsche Version vor und wird als Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache Deutsch vereinbart.

12.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Sofern diese zu einem untragbaren Ergebnis führen würde oder im Fall von Regelungslücken, tritt an die Stelle der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung jene rechtswirksame bzw. durchführbare Bestimmung, die in ihrem technischen und wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

Reith im Alpbachtal, Februar 2023